Ratgeber & Tipps

Parkscheibe richtig einstellen: Vermeide Bußgelder nach der StVO

Die Parkscheibe als rechtliche Notwendigkeit

Wer in deutschen Innenstädten oder auf ausgewiesenen Stellplätzen parkt, stößt unweigerlich auf das blaue Schild mit dem weißen „P“ und dem Zusatzsymbol einer Parkscheibe. Die Benutzung der Parkscheibe ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) fest geregelt. Doch viele Autofahrer machen bei der Einstellung des Ankunftszeigers entscheidende Fehler, die teuer werden können.

Der wichtigste Trick: Richtig aufrunden

Die StVO schreibt in § 13 Abs. 2 klipp und klar vor, wie die Parkscheibe eingestellt werden muss. Die Nadel des weißen Dreiecks darf nicht auf die exakte Uhrzeit der Ankunft gestellt werden, sondern muss auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft zeigen. Wenn du also um 14:05 Uhr parkst, musst du die Parkscheibe auf 14:30 Uhr einstellen. Kommst du um 14:29 Uhr an, stellst du sie ebenfalls auf 14:30 Uhr ein. Solltest du die Parkscheibe fälschlicherweise auf die exakte Uhrzeit oder zwischen die Teilstriche stellen, gilt sie als nicht ordnungsgemäß eingestellt. Das kann ein Verwarnungsgeld von bis zu 40 Euro nach sich ziehen.

Wo platziert man die Parkscheibe?

Die Parkscheibe muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen. Am besten eignet sich hierfür die Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite oder das Armaturenbrett. Wenn der Kontrolleur (z. B. vom Ordnungsamt) die Scheibe aufgrund von Tönung, Schmutz oder ungünstiger Platzierung nicht ablesen kann, wird dies wie ein Parken ohne Parkscheibe gewertet.

Elektronische Parkscheiben: Was ist erlaubt?

Seit einigen Jahren sind auch elektronische Parkscheiben in Deutschland zugelassen. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass das Modell über eine Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) verfügt. Das Gerät muss sich bei stehendem Fahrzeug automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen und darf sich während des Parkvorgangs nicht weiterbewegen. Mitlaufende Parkscheiben („Super-Parkscheiben“), die die Uhrzeit manipulieren, sind streng verboten und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.