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Anwohnerparkausweis beantragen: Voraussetzungen und neue Gebühren

Was ist ein Anwohnerparkausweis?

In vielen deutschen Großstädten ist der Parkraum extrem knapp. Um Anwohnern die Parkplatzsuche in der Nähe ihrer Wohnung zu erleichtern, richten die Kommunen Bewohnerparkzonen ein. Wer in einer solchen Zone wohnt und dort sein Auto abstellen möchte, benötigt einen Bewohnerparkausweis. Dieser befreit von der Pflicht, Parkscheine am Automaten zu ziehen oder die Parkscheibe auszulegen.

Wer hat Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis?

Einen Anspruch auf den Ausweis hat nur, wer in der entsprechenden Parkzone tatsächlich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Zudem darfst du nicht über einen privaten Stellplatz oder eine Garage in der Nähe verfügen. Pro Person wird in der Regel nur ein Ausweis für ein auf den Antragsteller zugelassenes (oder dauerhaft genutztes) Kraftfahrzeug ausgestellt. Besucher von Anwohnern haben keinen Anspruch und müssen reguläre Parkgebühren bezahlen oder spezielle Besucherkarten nutzen.

Gebühren im Wandel: Kommunen dürfen Preise selbst festlegen

Jahrzehntelang war die Gebühr für den Bewohnerparkausweis in Deutschland bundesweit auf maximal 30,70 Euro pro Jahr gedeckelt. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2020 wurde dieser Deckel jedoch aufgehoben. Die Bundesländer haben die Zuständigkeit an die Kommunen übertragen. Seitdem steigen die Gebühren in vielen Städten drastisch an. In Städten wie Freiburg, Tübingen oder München kostet der Ausweis mittlerweile teilweise zwischen 120 und 360 Euro pro Jahr. Einige Kommunen staffeln die Gebühren zudem nach der Fahrzeuggröße.

Gültigkeit und Beantragung

Der Bewohnerparkausweis wird meist für die Dauer von einem oder zwei Jahren ausgestellt und muss danach rechtzeitig verlängert werden. Die Beantragung erfolgt beim örtlichen Bürgeramt oder der Straßenverkehrsbehörde, in vielen Städten inzwischen auch bequem online. Du benötigst dafür deinen Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ggf. eine Haltererklärung, falls das Auto auf eine andere Person zugelassen ist.