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Kostenlos parken mit E-Auto? Sonderrechte für E-Fahrzeuge in Deutschland

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) als Grundlage

Um den Umstieg auf umweltfreundliche Antriebe zu fördern, hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2015 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erlassen. Dieses erlaubt es den Städten und Gemeinden, Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr bestimmte Privilegien einzuräumen. Dazu gehört neben der Nutzung von Busspuren vor allem die Gewährung von Vorteilen beim Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen.

Welche Privilegien gibt es beim Parken?

Die konkreten Regelungen hängen stark von der jeweiligen Kommune ab, da jede Stadt selbst über die Umsetzung entscheidet. Typische Vergünstigungen sind:

  • Kostenloses Parken: In Städten wie Hamburg, Stuttgart oder Düsseldorf dürfen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheinautomat für eine bestimmte Zeit (oft bis zur Höchstparkdauer) gebührenfrei parken. Man muss lediglich eine Parkscheibe im Fahrzeug auslegen.
  • Reservierte Parkplätze: Speziell markierte Stellflächen an Ladesäulen sind ausschließlich für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs reserviert.

Voraussetzung: Das E-Kennzeichen

Um die Privilegien in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug als Elektrofahrzeug erkennbar sein. In Deutschland geschieht dies über das spezielle E-Kennzeichen (ein „E“ am Ende der Nummernkombination). Ausländische Elektrofahrzeuge benötigen eine blaue E-Plakette, die an der Heckscheibe angebracht sein muss. Wer ohne E-Kennzeichen auf einem E-Parkplatz parkt, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro und kann abgeschleppt werden.

Achtung an Ladesäulen: Parken ist nicht immer Laden

Ein häufiger Irrtum ist, dass man mit einem E-Auto unbegrenzt an Ladesäulen parken darf. Viele Kommunen begrenzen das Parken dort auf die Zeit des aktiven Ladevorgangs (gekennzeichnet durch Zusatzschilder wie „während des Ladevorgangs“). Wer dort stundenlang steht, ohne Strom zu laden, begeht ebenfalls einen Parkverstoß. Zudem erheben viele Ladedienstleister nach einiger Zeit eine Blockiergebühr.